Richtlinien für die Vergabe von finanziellen Mitteln zur Unterstützung von Forschungsprojekten

1. Förderfähigkeit

Forschungsarbeiten auf folgenden Gebieten können gefördert werden:

 

  • Infektionskrankheiten bei Haus- und Nutztieren
  • innovative "Jugend forscht"- Arbeiten im Bereich der Biologie und/oder Chemie

 

2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Personen, welche gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Forschungsinstitute des öffentlichen Rechts in Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) vertreten. Mit der Antragsstellung bestätigen die Antragsteller, dass unter dem gleichen Titel kein paralleles Antragsverfahren läuft und keine Bewilligung anderer Fördermittel vorliegt. 

Für Forschungsarbeiten im Rahmen von "Jugend forscht" können allgemeinbildende Schulen Förderanträge stellen.

 

3. Antragsverfahren

Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten können jeweils bis zum 15. Juni bzw. 15. Dezember gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind schriftlich einzureichen:

 

Förderverein zur Erforschung von Infektionskrankheiten bei Haus- und Nutztieren (FEIHN) e.V.

Steinbrüchen 10

OT Geußnitz

06712 Zeitz

 

Der Antrag wird zunächst fachlich begutachtet und nach Prüfung der finanziellen Mittel wird durch den Vorstand eine Entscheidung über die Förderfähigkeit getroffen. Der Antragsteller erhält binnen 8 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen einen entsprechenden Bescheid.

Eine detaillierte Begründung zur Zustimmung oder Ablehnung des Antrages wird nicht dargelegt. 

 

4. Förderdauer

Forschungsprojekte sollen eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. 

 

5. Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung und in deutscher Sprache anzufertigen. Die Antragsbegründung soll folgende Gliederung aufweisen:

 

  • Forschungsthema
  • wissenschaftliche Fragestellung mit Erläuterung zum bisherigen Stand von Wissenschaft und Technik
  • Darlegung des Lösungsweges
  • Finanzplan 

 

Bei Förderung von Jugend forscht-Projekten ist ein formloser Antrag ausreichend. 

 

6. Nachweispflichten

Nach Beendigung des Forschungsprojektes hat der Fördermittelempfänger einen ausführlichen Abschlussbericht vorzulegen. Dieser muss spätestens 8 Wochen nach Projektende dem Vorstand des Fördervereins in schriftlicher Form zugestellt werden.  

Bei Jugend forscht Projekten ist die schriftliche Arbeit vorzulegen. 

Der Förderverein zur Erforschung von Infektionskrankheiten bei Haus- und Nutztieren e.V. ist berechtigt, die Projektberichte auf dessen Homepage zu veröffentlichen.